Herzlich Willkommen bei Ihrem Sachverständigenbüro
Mönikes Sachverständigenbüro – Kompetenz hat einen Namen
Bereits seit dem Jahr 1989 steht das Sachverständigenbüro Mönikes mit Rat und Tat zur Verfügung und kann auf eine dementsprechend langjährige Erfahrung zurückblicken. Betrieben wird das Büro vom Dipl.-Ing. Klaus Mönikes, welcher als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -Bewertung der IHK Aachen Ihren Auftrag übernimmt und eine entsprechende Begutachtung vornimmt. Die umfangreiche und moderne Dienstleistung ist hierbei natürlich vollkommen unabhängig. Dabei wird auf maximale Diskretion und Zuverlässigkeit größten Wert gelegt.
Sachverständigenbüro: Unsere Dienstleistungen für Sie
KFZ-Sachverständiger – Kompetente und zuverlässige Hilfe mit langjähriger Erfahrung
Ein KFZ-Gutachter findet in vielen Situationen im alltäglichen Leben seine Arbeit. Die moderne und anspruchsvolle Dienstleistung wird beispielsweise häufig nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen, kann aber auch bei einem geplanten Verkauf sehr hilfreich sein. Vertrauen und absolute Zuverlässigkeit sind bei einem Auftrag in einem Sachverständigenbüro von enormer Bedeutung, um eine saubere und schnelle Abwicklung gewährleisten zu können.
Begutachtung von Leasingfahrzeugen
Technisches Gutachten (Motor- & Getriebegutachten)
Oldtimer-Schadengutachten
Motorradrahmen- vermessung
Zustandsbericht nach System der GTÜ
Beweissicherungsgutachten
Gerichts-Gutachten (KFZ)
Unfallschadengutachten (Haftpflichtgutachten/ Kaskogutachten)
Lackgutachten
Schallpegelmessung
Praktische Dienstleistung in verschiedenen Situationen
Ein erfahrener Sachverständiger steht Ihnen in verschiedenen Situationen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Hatten Sie beispielsweise einen Verkehrsunfall und möchten nun den Schaden am eigenen Fahrzeug für die Versicherung ermitteln lassen? Oder steht der Verkauf des eigenen Fahrzeugs an und Sie möchten den Restwert für eine sinnvolle Basis ermitteln lassen? In all diesen und natürlich auch vielen weiteren Fällen steht Ihnen auf Wunsch der KFZ-Gutachter zur Verfügung und übernimmt die Bewertung nach strengen Richtlinien für Sie.
Im Übrigen: Ist eine Begutachtung direkt beim Sachverständigenbüro nicht möglich, ist dies natürlich kein Problem. In diesem Fall kommt der Gutachter auf Wunsch auch direkt bei Ihnen vorbei und übernimmt die Begutachtung vor Ort.
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Unfall - Was tun?
Falls Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden
Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie
- Nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
Bestehen Sie darauf
- dass ein qualifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
- Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der KFZ-Sachverständige ermittelt.
Beauftragen Sie
- möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
Beachten Sie
- dass die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit Garanten für korrekte Gutachten sind. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion zur Verfügung.
Öffnungszeiten & Kontakt Sachverständigenbüro
Bestehen noch Fragen oder möchten Sie ein Gutachten beauftragen? Hinterlassen Sie hierfür gerne eine Nachricht, wir melden uns dann so schnell wie möglich zurück. Alternativ besteht während der Öffnungszeiten natürlich auch die Möglichkeit, direkt im Büro anzurufen.
Montag - Freitag
08:00 – 18:00 Uhr
Samstag
Nach Vereinbarung
Sachverständigenbüro Mönikes GmbH
Messerschmittstraße 17
53925 Kall
Kontakt
Telefon: (02441) 1734
Mail: info@sv-moenikes.de
Begriffe
Was bedeutet das überhaupt?
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
130%-Grenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Sie erhalten von der gegnerischen Versicherung jene Beträge, welche entstanden wären, wenn Sie das Fahrzeug reparieren würden. Diesen Vorgang bezeichnet man als fiktive Abrechnung oder Abrechnung nach Gutachten, da zur genauen Schadenskalkulation ein Gutachten erforderlich ist-
Wertminderung
Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Häufige Fragen
Wozu benötigt man einen KFZ-Sachverständigen?
- Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Gebrauchtwagenbewertung
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Gutachten für Young- und Oldtimer
- Maschinengutachten
- Unfallrekonstruktion
Wer kommt für die Kosten eines Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des KFZ-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00€, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch eine Wertminderung und ein Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Wie erkennt man einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige ein KFZ-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Wie teuer sind KFZ-Sachverständigengutachten?
Die KFZ-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 403,00 € und 440,00 €. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto, Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 150,00 und 200,00 € – geringe Kosten im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist “Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
Haben Sie Fragen?
Dipl. - Ing. Klaus Mönikes
Von der IHK-Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -Bewertung
Telefon: (02441) 1734
Fax: (02441) 4451
Mail: klaus.moenikes@sv-moenikes.de
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
Messerschmittstraße 17
53925 Kall
Telefon: (02441) 1734
Mail: info@sv-moenikes.de
PRÜFSTELLE
Messerschmittstraße 17
53925 Kall
Telefon: (02441) 77710
Mail: andreas.selaru@dekra.com